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„Ungeachtet der Proteste aus der Nachbargemeinde Puchheim hat der Eichenauer Gemeinderat die Errichtung eines Funkmast für den Digitalfunk der Behörden befürwortet.“
(Merkur-Online vom 03.03.2010)

 

Der Städte- und Gemeindebund empfiehlt das Erstellen von Mobilfunkkonzepten:
lesen auf www.attendorn,de

„Kommunikationstechnische Antennenanlagen (Mobilfunkanlagen) sind innerhalb des Bebauungsplangebiets unzulässig.“
Bauleitplanung der Stadt Füssen,
lesen auf www.stadt-fuessen.de, abgerufen am 17.05.2010

„Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes zur Ausweisung von Standorten für Mobilfunkanlagen … auf Grund … der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern“
Satzung der Stadt Bad Staffelstein,
lesen auf www.bad-staffelstein.de, abgerufen am 17.05.2010

Das Thema ist fachlich komplex.
Auch Kommunalpolitiker sind meist technische Laien und so kommt es natürlich auch zu Fehleinschätzungen.

Hier eine Sammlung häufiger Irrtümer zum Thema „Mobilfunk“

 

Adaptive Einstrahlung?

Die Eichenauer FDP hat sich lobenswerterweise mit dem Thema Mobilfunk beschäftigt und kommt zu dem Schluss:
„Es ist daher eine sinnvolle zielführende Variante … kleinzellulare Strukturen zu erhalten und zu fördern und die Gesamtabdeckung bei geringen Einstrahlungswerten zu gewährleisen.“
Quelle: Presseerklärung zum Mobilfunk in Eichenau vom 05.10.2008,
http://www.fdp-eichenau.com/index.php?option=com_content&task=view&id=32&Itemid=2

Mit dem sperrigen Satz soll wohl ausgedrückt werden, dass engmaschig über das Gemeindegebiet verteilte Sendeanlagen zu niedriger Strahlenbelastung für die Anwohner führen würden.

Weiter: „Die FDP empfiehlt dabei auch weiterhin, kleinere Anlagen aus wirtschaftlichen Gründen von mehreren Anbietern zu nutzen … keine weiteren (Anm. gemeint sind wohl negative) Auswirkungen, da die adaptive Einstrahlung auf jeden Fall eintritt.“

Mit der hier erwähnten „adaptiven Einstrahlung“ ist wohl gemeint, dass näher am Nutzer stehende Sendeanlagen schwächer strahlen würden.

IRRTUM!
Mobilfunkanlagen enthalten systembedingt einen Basiskanal, der konstant und unabhängig vom Nutzungszustand sendet.
Folglich wird – auch wenn keine Gespräche geführt werden – auf diesen Kanälen mit voller Leistung abgestrahlt. Das bedeutet, dass durch sogenannte „kleine Anlagen“ im Wohngebiet die Strahlungsdosis der Bevölkerung steigt, weil die Bürger auch während der Nachtphase von den benachbarten Sendeanlagen bestrahlt werden.

ANALOG = TETRA?

CSU-Gemeinderatsmitglied, 3.Bürgermeister und Feuerwehrvorstand „Sepp Spiess wies darauf hin, dass der am Feuerwehrstandort an der Emmeringer Straße installierte Analogfunk abgeschaltet werde. „Der strahlt viel ab. Das wissen bisher auch die nicht, die meinen sonst über Strahlung alles zu wissen.“ "
Quelle: Münchner Merkur vom 03.03.2010,
http://www.merkur-online.de/lokales/nachrichten/digitalfunkmast-trotz-protest-nachbargemeinde-genehmigt-655702.html

Mit dieser Bemerkung wurden die Anfragen der SPD- und Grünen-Fraktionen gekontert. In der Antwort wurde der aktuelle Analog-Behördenfunk mit dem kommenden Digital-Funk TETRA verglichen, bzw. gleichgesetzt.

IRRTUM!
Der Behörden- ANALOG- Funk sendet (vergleichbar mit einem konventionellen Handfunkgerät) bei Bedarf. Also nur, wenn Gespräche abzuwickeln sind.

TETRA, der digitale Standard, funktioniert vergleichbar mit dem GSM-Mobilfunk. Hier sendet der Basiskanal ständig mit voller Leistung. Die Strahlungsdosis der Bevölkerung steigt, weil die Bürger rund um die Uhr, auch während der Nachtphase, von den benachbarten Sendeanlagen bestrahlt werden.
Übrigens scheint es erhöhte Risiken auch für die Nutzer zu geben, so warnt die deutsche Polizeigewerkschaft vor dieser Technik.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Polizeigewerkschaft-warnt-vor-TETRA-Digitalfunk-Update-67247.html