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„Nun sei es -gegen den Widerstand der Verwaltung- gelungen, einen Bebauungsplan "Mobilfunk" für das gesamte Gemarkungsgebiet der Gemeinde Birkenau in Auftrag zu geben, schreibt die CDU in einer Pressemitteilung. Erleichtert worden sei diese Entscheidung durch die jüngste Rechtsprechung, wonach obergerichtlich bestätigt wurde, dass im Rahmen der Planungshoheit der Gemeinden sehr wohl Bauleitpläne zur Strahlungsminimierung für die Mobilfunkbetreiber als ortsrechtliches Satzungsrecht erlassen werden kann.“
Quelle: CDU-Ortsverband Birkenau
lesen auf www.birkenau.de, abgerufen am 17.05.2010

„Die Errichtung von Mobilfunkübertragungsstationen innerhalb der Siedlungsbereiche ist unzulässig. Die Errichtung von Mobilfunkübertragungsstationen im sonstigen Gemeindegebiet ist nur innerhalb der im Flächennutzungsplan dargestellten Standorte zulässig. Die Gestaltung der Mobilfunkübertragungsstationen und die Masthöhen sind den Belangen des Orts- und Landschaftsbildes unterzuordnen.“
Ortsgestaltungssatzung der Gemeinde Seeshaupt
http://www.seeshaupt.de
/Gemeinde/Satzung/Ortsgestaltungssatzung2006.pdf,
abgerufen am 17.05.2010

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