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— Sehen Sie doch öfter mal nach!
Neue Rubrik:
Sammlung der häufigiger Irrtümer
zum Thema „Mobilfunk“
Der Städte- und Gemeindebund empfiehlt das Erstellen von Mobilfunkkonzepten:
lesen auf www.attendorn,de
„Kommunikationstechnische Antennenanlagen (Mobilfunkanlagen) sind innerhalb des Bebauungsplangebiets unzulässig.“
Bauleitplanung der Stadt Füssen,
lesen auf www.stadt-fuessen.de, abgerufen am 17.05.2010
„Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes zur Ausweisung von Standorten für Mobilfunkanlagen … auf Grund … der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern“
Satzung der Stadt Bad Staffelstein,
lesen auf www.bad-staffelstein.de, abgerufen am 17.05.2010
Utting am Ammersee.
| So bauen die Betreiber: | So sieht ein sinnvolles Mobilfunkkonzept für diesen Ort aus. Dieses wurde im Auftrag der Gemeinde als Grundlage für die Bauleitplanung entwickelt. Die Standorte sind nach dem Prinzip der Strahlungsminimierung geplant. 90% der Belastung sind – ohne Funkloch – vermeidbar. |
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